Krankenkasse
Seit 2022 sind die Hochschulen online mit den Krankenkassen vernetzt. Das elektronische Meldeverfahren führt dazu, dass es die sonst üblichen Krankenkassenbescheinigungen in Papierform ab sofort nicht mehr gibt.
Zur Information weitere Meldungen, welche zukünftig automatisiert zwischen den Krankenkassen und Hochschulen ablaufen:
Wechsel der Krankenkasse
Bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geben Sie bitte bei der neuen Krankenkasse unsere Absendernummer H0003119 für den automatischen Datenaustausch an. Die Krankenkasse schickt uns dann eine Meldung über Ihren (neuen) Versicherungsstatus und die neuen Versicherungsdaten werden bei uns im System hinterlegt. Das System antwortet automatisch an die neue Krankenkasse mit einer Bestätigung der Immatrikulation an der Hochschule Fulda.
Bei einem Wechsel von der gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse müssen Sie uns ebenfalls eine Meldung von einer gesetzlichen Krankenkasse zukommen lassen. Kontaktieren Sie nach Abschluss der neuen Versicherung eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht. Die gesetzliche Krankenkasse wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0003119 für den automatischen Datenaustausch bei der gesetzlichen Krankenkasse an.
Zahlungsverzug der Krankenkassenbeiträge
Wenn Sie mit der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge bei der Krankenkasse in Verzug geraten, erhält die Hochschule Fulda automatisch eine Meldung darüber. In horstl wird dadurch direkt eine Rückmeldesperre „Zahlungsverzug Krankenversicherung“ zum folgenden Semester eingestellt.
Sobald Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge nachgekommen sind, erhalten wir wieder eine Meldung Ihrer Krankenkasse und die Rückmeldesperre wird automatisch aufgehoben.
Falls Sie die ausstehenden Zahlungen nicht ausgleichen, werden Sie von Amts wegen am Ende des jeweiligen Semesters exmatrikuliert.
Immatrikulation in einen neuen/weiteren Studiengang
Wenn Sie aktuell Student*in an der Hochschule Fulda sind und sich intern für einen neuen oder weiteren Studiengang bewerben und immatrikulieren, benötigen wir keinen neuen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus.
Notwendig wird eine erneute Meldung von Seiten der Krankenkasse nur, wenn Sie zwischenzeitlich exmatrikuliert wurden.
Was genau muss ich als Studienbewerber nun beachten?
https://www.hs-fulda.de/orientieren/meine-bewerbung/immatrikulieren
Was muss ich als internationale*r Studienbewerber*in nun beachten?
https://www.hs-fulda.de/internationales/informationen-des-international-office
Weitere Infos zum Thema Krankenkasse finden Sie hier:
Informationen zur Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten (KVdS)