Energiesparmaßnahmen in der derzeitigen Heizperiode

Auf dieser Seite haben wir wichtige Fragen und die dazugehörigen Antworten über die beschlossenen Einsparmaßnahmen zusammengetragen,  die angelehnt an den Maßnahmenkatalog des Landes Hessen für alle hessischen Dienststellen seit dem 01.10.2022 umgesetzt wurden.

Dem Präsidium ist bewusst, dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht ohne Beeinträchtigung des gewohnten Standards beim (Wärme-)komfort möglich sein werden und bittet um die Mithilfe aller Hochschulangehörigen. Denn nur gemeinsam können die Einsparziele erreicht werden. 


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Welche Heiz-Maßnahmen gelten für die derzeitige Heizperiode?

Als Maßnahme mit dem größten Einsparpotential für den Gasverbrauch wird die Reduzierung der Raumtemperaturen während der Heizperiode angesehen. Bei den typischen Tätigkeiten in den Arbeits- und Seminarräumen sowie Hörsälen der Hochschule Fulda ist dies eine Begrenzung der Beheizung auf 19 °C im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 15.04.2023. Ab dem 16.04.2023 gilt eine Begrenzung auf 20 °C.

Zudem werden Treppenhäuser, Flure und Lagerräumen nicht beheizt. Daher ist es wichtig, dass Türen geschlossen werden, damit nicht ungewollt kalte Luft in die Räume dringen kann.

Auch die Gebäudenutzung an Samstagen wird reduziert, so dass am Campus nur noch die Bibliothek, das Selbstlernzentrum sowie die Gebäude 20 und 21 geöffnet sein werden.  Andere Gebäude werden nur bei fachlicher oder organisatorischer Notwendigkeit auf vorhergehenden Antrag geöffnet.

Wichtiger Hinweis: Benutzung von Heizlüftern verboten!
Der Betrieb von Elektroheizlüftern ist nicht erlaubt.  Deren Einsatz könnte in Kaltphasen zu einer Überlastung der Stromnetze und damit zu einem noch größeren Problem und höheren Kosten führen.

Welche Stromspar-Maßnahmen gelten aktuell?

Neben der Einsparung von Heizenergie geben die Vorgaben des Landes Hessen auch ein Ziel für die Einsparung der Elektroenergie vor. Die Hochschule hat sich zum Ziel gesetzt, 5 Prozent ihres Stromverbrauchs zu reduzieren.

Daher werden auch alle Studierende gebeten, beim Verlassen der Lehrveranstaltungsräume beziehungsweise ihrer Lernplätze die Beleuchtung auszuschalten und bei ausreichender Helligkeit von draußen möglichst auf die künstliche Beleuchtung zu verzichten. Vermeiden Sie den Stand-By-Betrieb und stellen Sie nicht benötigte Verbrauchsgeräte ab. Auch sollte auf geschlossene Raumtüren geachtet werden sowie richtiges Stoßlüften.

Bleiben die beiden Standorte der Bibliothek geöffnet?

Ja. Die Bibliothek am Campus bleibt geöffnet – auch samstags zu den bekannten Öffnungszeiten. Der Standort am Heinrich-von-Bibra-Platz bleibt ebenfalls zu den regulären Zeiten geöffnet.

Bleibt die Mensa geöffnet?

Ja. Die Mensa an der Hochschule Fulda bleibt für die Gäste ohne Einschränkungen zu den bekannten Zeiten geöffnet.

Ist Lüften trotz abgesenkter Raumtemperatur notwendig?

Ja. Ein regelmäßiger Luftwechsel ist für eine gesunde Atemluft notwendig. Um die verbrauchte Raumluft durch frische Außenluft auszutauschen, aber nicht die gespeicherte Wärme in Wänden und Gegenständen zu verlieren, ist der Kompromiss das Stoßlüften.

Sollten Lehrveranstaltungen, Seminare und Besprechungen in Räumen ohne Lüftungsanlage stattfinden, wird ein Stoßlüften alle 20 Minuten empfohlen. In Räumen, welche an einer zentralen Lüftungsanlage angeschlossen sind, sorgen CO2-Fühler oder Voreinstellungen in der Gebäudeleittechnik für die notwendige Frischluftzufuhr.

Kontakt

Bei Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an energiesparen(at)hs-fulda.de.
Ihre Frage oder Ihr Problem wird dort erfasst und Sie erhalten Rückmeldung.