Conference „Minimum Income in Old Age” – Fulda Transfer 17.-18. Juni 2022

05.06.2022

Mindesteinkommen im Alter – europarechtliche Fragen und rechtsvergleichende Aspekte

Zahlreiche EU-BürgerInnen ziehen nach Eintritt in den Ruhestand innerhalb der Europäischen Union um. Zur Gewährleistung eines Mindestschutzes für das Einkommen älterer Menschen sehen Rechtsvorschriften vieler Mitgliedstaaten Zusatz- oder Mindestleistungen vor. Daneben normiert die Koordinierungsverordnung (VO (EG) Nr. 883/04) Bestimmungen über Zulagen zu Rentenleistungen, die Rentner, welche in einen anderen Mitgliedstaat gezogen sind, beanspruchen können. Fraglich ist hierbei, wie sich die "Freizügigkeit der Rentner" zu der Koordinierungsverordnung und zu den Aufenthaltsklauseln in den Mitgliedstaaten verhält.

Um die Rechte älterer Menschen, die mitunter in Art. 25 der EU-Grundrechtecharta geschützt werden, zu wahren, ist es maßgeblich, diesen Menschen einen Mindesteinkommensschutz zu gewähren, der die Altersarmut verhindert. Folglich stellt sich die Frage: Werden in den nationalen Sozialversicherungssystemen staatliche (Renten-)Leistungen erbracht, um einen Mindesteinkommensschutz zu gewährleisten?

In mehreren Fachvorträgen widmen sich am 17. und 18. Juni ReferentInnen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten diesen und weiteren relevanten Fragen und diskutieren rund um das Thema „Mindesteinkommen im Alter“.

Wir freuen uns auf den wissenschaftlichen Austausch mit Ihnen!

Weiter Informationen finden Sie unter: www.sosec.eu

Das Programm der Tagung finden Sie hier

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