Die interdisziplinäre Kommunikation zwischen Sozialer Arbeit und juristischer Profession wird verbessert werden
15.11.2016Die Kommunikation mit Gerichten, Behörden über Rechtsverhältnisse gehört zwingend zum sozialarbeiterischen Berufsalltag. Es sind daher fundierte Rechtskenntnisse bzw. ein entsprechendes Orientierungs- und Handlungswissen unerlässlich für die gelingende (Sozial)Rechtsberatung der AdressatInnen. Hier setzt das Reformprojekt der „Studienakte“ an, indem die typischen Formen behördlicher und juristischer Kommunikation (wie zB. Schriftsätze, Formulare, Stellungnahmen, Bescheide, Gerichtsentscheidungen) strukturiert zum Anschauungs- und Übungsmaterial in der „Studienakte“ gebündelt werden sollen. Grundlage hierfür sind anonymisierte Aktenauszüge aus Einrichtungen der Sozialen Arbeit. Aus diesen wird von wissenschaftlichen Mitarbeitern didaktisch aufbereitet eine Akte exemplarisch erstellt werden, die die Studierenden durch die gesamte juristische Einführungsveranstaltung begleiten wird. So vertiefen die Studierenden der Sozialen Arbeit nicht nur ihre Rechtskenntnisse, sondern werden frühzeitig mit Aktenführung und Schreib- und Argumentationsstil - mithin der Rechtskultur - vertraut gemacht.