Forschungsergebnisse zum Bankeninsolvenzrecht in Brüssel vorgestellt

10.10.2016
Dr. Daniel Rau von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU und Prof. Dr. Skauradszun im Europäischen Parlament

Prof. Dr. Skauradszun erhielt Einladung von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union zu Expertengesprächen

 

Auf Einladung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union stellte Professor Dr. Dominik Skauradszun in Brüssel seine im August veröffentlichten Ergebnisse zum deutschen und europäischen Bankeninsolvenzrecht vor. Die Ständige Vertretung hatte hierzu am 6. und 7. Oktober 2016 insgesamt neun Expertengespräche mit Juristinnen und Juristen der europäischen Institutionen und dem Single Resolution Board – der europäischen Abwicklungsbehörde für Bankeninsolvenzen – organisiert.

Das Single Resolution Board wurde als Reaktion auf die Finanzkrise geschaffen und ist seit Januar 2015 europaweit diejenige Behörde, die für und mit den Banken Abwicklungspläne erarbeitet und damit proaktiv neue Bankeninsolvenzen verhindern soll. Es verwaltet und entscheidet über den Abwicklungsfonds, in den die Banken Beiträge leisten müssen und ordnet im Abwicklungsfall an, wie die betroffene Bank zu sanieren oder abzuwickeln ist.

„Mich freut es, dass sich die europäischen Institutionen sehr für eine enge Zusammenarbeit mit der Wissenschaft einsetzen und viel Interesse an den veröffentlichten Arbeiten haben“, so Dominik Skauradszun. „Manche Abläufe bei der Entscheidungsfindung hier in Brüssel kann man besser einschätzen, wenn man einmal vor Ort mit den zuständigen Personen diskutieren konnte“, so Skauradszun weiter.

Veröffentlichte Untersuchungen in 2015 und 2016

Dominik Skauradszun hatte zum Jahreswechsel 2014/2015 die wissenschaftliche Großkommentierung des deutschen Bankeninsolvenzrechts im Beck/Samm/Kokemoor übernommen und in zwei Teilen 2015 und 2016 seine rund 100-seitige Kommentierung veröffentlicht. In einem Beitrag in der Deutschen Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 2016 hatte er zudem die Haftungskaskade beim Bail-in – einem neuen Abwicklungsinstrument bei Ban-keninsolvenzen auf Grundlage der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) bzw. der Single Resolution Mechanism Regulation (SRM-VO) – mit den Verzahnungen zum Kreditwesengesetz und der Insolvenzordnung untersucht.

Berufsperspektiven aufgetan und Referent von der Bundesbank für Fulda gewonnen

„Ganz besonders freut mich, dass sich durch diese Anhörung auch konkrete Möglichkeiten für unsere Studierenden ergeben haben, beim Single Resolution Board erste praktische Erfahrungen zu sammeln. Zudem konnten wir für das nächste Jahr Dr. Daniel Rau, der hier die Expertengespräche moderierte und ab Januar eines der sechs Vorstandsbüros bei der Deutschen Bundesbank leiten wird, als Referent für das Fuldaer Kolloquium zum Unternehmensrecht gewinnen. Brüssel und Fulda liegen also enger zusammen, als man im ersten Moment meinen könnte!“, so Dominik Skauradszun.

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