FU³ förderte internationales Seminar zum Europäischen Insolvenzrecht

07.06.2022

Das Fuldaer Zentrum für Unternehmensführung und Unternehmensgründung förderte am 22. April 2022 ein Research Seminar on European Insolvency Law, welches die Universidad Rey Juan Carlos aus Madrid/Spanien, die University Turku aus Turku/Finnland und die Hochschule Fulda veranstalteten.

Gegenstand des Forschungsseminars war die Frage, unter welchen Bedingungen Unternehmen in einer finanziellen Krise in präventiven Restrukturierungsrahmen wie nach dem StaRUG restrukturiert werden können. Die EU-Richtlinie 2019/1023 und in Deutschland die §§ 8, 9, 25 StaRUG erlauben Unternehmen hierzu, betroffene Gläubiger und Anteilseigner in Gruppen einzuteilen und in Gruppen über einen Restrukturierungsplan abzustimmen, für dessen Annahme jeweils die Mehrheit pro Gruppe genügt. Die Richtlinie und das StaRUG erlauben ferner, eine gesamte Gruppe zu überstimmen (§§ 26-28 StaRUG), die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten hierzu aber verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten. Die hinter diesem cross-class cram-down mechanism stehende, sehr umstrittene rechtsökonomische Theorie wurde ursprünglich in den USA entwickelt (absolute priority rule) und nun erstmals auf europäischer Ebene um eine neue Variante angereichert (relative priority rule).

Da diese Eingriffe gerade für die Anteilsinhaber drastisch sein können, beschäftigten sich die Vortragenden auch mit der - insbesondere in Deutschland heftig umstrittenen Frage -, ob die Anteilsinhaber präventive Restrukturierungsrahmen zuvor billigen müssen, bevor die Geschäftsleitung sie nutzen kann.

Neben Professor:innen aus Spanien, Griechenland, Finnland und Deutschland trugen auch Doktoranden des Fachbereichs vor.

zurück