Fuldaer Abend, 31.5.2016

31.05.2016

Gesetzlich vorbestimmte Selbstbestimmung und die Frage: Wer bestimmt, wie wir am Ende leben und sterben?

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Anne Schäfer (Fulda)

Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe „Fuldaer Abende“ (in Kooperation mit dem Centre für Intercultural Communication and European Studies CINTEUS)

Wer medizinische Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit treffen will, kann dies seit dem Jahr 2009 mit einer Patientenverfügung tun. Rechtlich geregelt wurde damit aber nur ein kleiner Ausschnitt der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmung. Zentrale gesellschaftliche und rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vorsorge am Lebensende, der medizinischen Versorgung sterbender Menschen und der Sterbehilfe sind dennoch seit langem ungelöst und rufen den Gesetzgeber zur Neuregelung auf.

Zum Flyer Fuldaer Abende im Sommersemester 2016

Kontakt

Prof. Dr. iur.

Anne Schäfer, M.A.

Sozial- und Gesundheitsrecht, Verfassungsrecht, Europäisches Berufsrecht

Gebäude 23 , Raum 012
Prof. Dr. iur.Anne Schäfer, M.A.+49 661 9640-4667
Sprechzeiten
nach besonderer Vereinbarung per E-mail
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