Fuldaer Abend, 31.5.2016
31.05.2016Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe „Fuldaer Abende“ (in Kooperation mit dem Centre für Intercultural Communication and European Studies CINTEUS)
Wer medizinische Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit treffen will, kann dies seit dem Jahr 2009 mit einer Patientenverfügung tun. Rechtlich geregelt wurde damit aber nur ein kleiner Ausschnitt der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmung. Zentrale gesellschaftliche und rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vorsorge am Lebensende, der medizinischen Versorgung sterbender Menschen und der Sterbehilfe sind dennoch seit langem ungelöst und rufen den Gesetzgeber zur Neuregelung auf.