In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags hat sich Prof. Dr. Stefan Greß für die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen. Damit müssten die Arbeitgeber zukünftig wieder die Hälfte der Ausgaben in der GKV finanzieren. Derzeit ist der Beitragssatz für die Arbeitgeber gesetzlich festgeschrieben, so dass Ausgabensteigerungen ausschließlich von den Versicherten zu tragen sind.
In der ausgesprochen kontroversen Anhörung antwortete Prof. Dr. Greß auf Fragen der Abgeordneten. Dabei hob er hervor, dass die Arbeitgeber seit Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags das Interesse an einer Ausgabenbegrenzung verloren hätten. Die Kombination aus staatlichen Ausgabengesetzen und Haushaltssanierung auf Kosten der Beitragszahler wäre ohne die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags kaum denkbar gewesen. Zudem gebe es keine empirische Basis für das Argument der Arbeitgeberseite, dass durch steigende Beitragssätze Arbeitsplätze vernichtet werden würden. Im Gegenteil würde durch die einseitige Belastung der Versicherten der gesamtwirtschaftlich Konsum und damit auch wirtschaftliches Wachstum vermindert.