Hebammenstudium wird in Deutschland Gesetz

06.06.2019

Bundeskabinett hat Mitte Mai einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Ausbildung der Hebammen grundlegend reformiert.

Der Zeitplan ist sportlich, denn zum 1.1.2020 soll das Gesetz in wesentlichen Punkten gültig werden. Dies ist auch notwendig, will die Bundesregierung in letzter Minute eine EU-Richtlinie umsetzen, die die Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen bis 18. Januar 2020 verlangt. Deutschland gehört bei der Ausbildung von Hebammen auf hochschulischem Niveau zu den Schlusslichtern in Europa.
Die Ausbildung zur Hebamme wird künftig dual erfolgen, d.h. Hochschulen und Kliniken schließen Kooperationsverträge, die die wechselseitige Verantwortung für die Ausbildung regelt. Mindestens 2.100 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht muss die Hochschule beisteuern, die die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt. 2.100 Stunden praktische Ausbildung im Wochenbett, Kreißsaal, Kinderklinik und in der außerklinischen Versorgung müssen von den Praxispartnern sichergestellt werden. Die Praxiseinrichtung muss den Studierenden während des gesamten Studiums „eine angemessene monatliche Vergütung“ bezahlen.
Das Studium kann sechs bis acht Semester dauern. „Die Idee, man könne so viele Stunden Theorie und Praxis in ein sechs semestriges Studium packen, ist allerdings nicht seriös.“ kommentiert Prof. Dr. Beate Blättner, derzeit die Leitung des Studiengangs Hebammenkunde an der Hochschule Fulda. „Ein Studium muss immer auch Platz für Selbststudium lassen, Studium ist eben nicht Schule. Schon rein rechnerisch ist man damit schnell bei sieben Semestern. In einem normalen sieben semestrigen Studium ist zwar ein Praxissemester möglich, aber nicht ein Praxisjahr oder sogar mehr. Außerdem ist die Frage zu beantworten, ob die erforderlichen Kompetenzen für eine wissenschaftlich fundierte klinische Tätigkeit in dieser Zeit auch wirklich erworben werden können. Von acht Semestern auszugehen, wäre sicher realistischer. Letztlich müssen wir mit genauen Aussagen dazu aber auch noch abwarten, bis die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dazu da ist, und das kann noch dauern.“ Bis es so weit ist, kann an der Hochschule Fulda noch nach dem alten Konzept studiert werden, mit dem die Hochschule bereits seit 2012 Erfahrungen gesammelt hat.
Auch für fertige Hebammen hat die Hochschule etwas zu bieten. Wer bereits eine Berufszulassung hat, kann ganz nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz seine Ausbildung bis zur Hälfte des Studiums anrechnen lassen. In zwei Jahren kann damit der Bachelor-Abschluss erworben werden. „Dass das auch dann funktionieren kann, wenn man die Berufstätigkeit in dieser Zeit nicht ganz aufgeben kann, zeigen die Erfahrungen derjenigen, die dies bereits erfolgreich abgeschlossen haben.“ ergänzt Professor Blättner. „Dazu kann am meisten unsere Praxisreferentin erzählen, die diesen Weg selbst gegangen ist.“
Noch etwas ist neu an dem Gesetzentwurf: Männliche Hebammen heißen künftig Hebammen und nicht mehr Entbindungspfleger. Männer sind im Hebammenstudium selbstverständlich auch willkommen.

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