Hochschule Fulda kann ab sofort eigenständiges Promotionsrecht beantragen

18.03.2016
Landespressekonferenz am 18. März 2016, Bildquelle: wissenschaft.hessen.de

Wissenschaftsminister Boris Rhein hat die Kriterien bekannt gegeben.

Gemeinsam mit dem Präsidenten der Hochschule Fulda, Prof. Dr. Karim Khakzar, sowie seinem Kollegen von der Hochschule Darmstadt, Prof. Dr. Ralph Stengler, hat Wissenschaftsminister Boris Rhein heute die Richtlinien für das neue Promotionsrecht an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) vorgestellt. Sie regeln die Bedingungen für das im neuen Hochschulgesetz festgeschriebene Promotionsrecht für die HAWs.

Wissenschaftsminister Rhein erläuterte hierzu: „Seit heute können die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erstmals Anträge für die Verleihung des Promotionsrechts stellen. Damit ist Hessen das erste Land, das das Promotionsrecht für die forschungsstarken Bereiche der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften praktisch umgesetzt hat.“

Klasse statt Masse ist das Motto sowohl der Landesregierung als auch der HAWs beim neuen Promotionsrecht. Das bedeutet, dass ausschließlich solche Fachrichtungen für eine Promotion in Frage kommen, die eine bestimmte Forschungsstärke nachgewiesen haben.

 

Strenge Vorgaben sollen Qualität sicherstellen

Der Fuldaer Hochschulpräsident Khakzar hatte die hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in den Beratungen mit dem Wissenschaftsministerium vertreten und betonte auf der Pressekonferenz: „Dem Thema Qualität und Qualitätssicherung haben wir von Beginn an höchste Priorität eingeräumt. Im Gegensatz zu den Universitäten müssen beteiligte Professorinnen und Professoren ihre Forschungsstärke anhand von Publikationen und eingeworbenen Drittmitteln nachweisen. Darüber hinaus werden - anders als an Universitäten üblich - Doktorarbeiten von unterschiedlichen Personen betreut und begutachtet. Die strengen Vorgaben stellen sicher, dass es im Vergleich zu Universitäts-Promotionen auf keinen Fall Abstriche in der Qualität geben wird.“

Eine weitere Voraussetzung für die Zuerkennung des Promotionsrechts an eine HAW ist eine bestimmte Mindestanzahl an „forschungsstarken“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einer Fachrichtung, um Promovendinnen und Promovenden ein geeignetes wissenschaftliches Umfeld zu bieten. Als Untergrenze ist in der Richtlinie eine Zahl von zwölf forschungsstarken Professorinnen und Professoren einer Fachrichtung festgelegt. Künftig werden hierzu an den hessischen HAWs fachrichtungsbezogene „Promotionszentren“ als institutionelle und organisatorische Basis eingerichtet. Diese Zentren können auch gemeinsam von mehreren HAWs betrieben werden. Prof. Dr. Ralph Stengler, Vorsitzender der HAW Hessen, meinte dazu: „Wir planen an den hessischen HAWs bereits ganz konkret neue Promotionszentren; die auch hochschulübergreifend eingerichtet werden.“

Die Landesregierung sei sicher, dass die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit den neu eröffneten Möglichkeiten verantwortungsvoll umgehen werden. Das bundesweit einmalige Promotionsrecht sei zudem eine sinnvolle und notwendige Ergänzung ihrer berufsqualifizierenden Lehraufgaben, sagte Wissenschaftsminister Boris Rhein. Dies gelte vor allem für die an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften vertretenen Fachrichtungen der Sozialen Arbeit sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften, in denen es bisher an einer spezifischen und quantitativ ausreichenden Nachwuchsförderung fehle.

Hochschule Fulda plant zunächst Anträge in drei Fachrichtungen

Laut Hochschulpräsident Khakzar plant die Hochschule Fulda das eigenständige Promotionsrecht zunächst für die Fachrichtungen „Soziale Arbeit“, „Gesundheits- und Pflegewissenschaften“ sowie „Globalisierung, Interkulturalität und Europäische Integration“ zu beantragen. Weitere Anträge aus dem Bereich Informatik und Logistik werden derzeit geprüft.

Ziel der Einführung des Promotionsrechts ist ein qualitativer und quantitativer Schub für die an den HAWs geleistete anwendungsbezogene Forschung, insbesondere in Kooperation mit technologie- und innovationsorientierten kleineren und mittleren Unternehmen des jeweiligen regionalen Einzugsbereichs. Die deutliche Erwartungshaltung der Landesregierung ist, dass für hochqualifizierte Masterabsolventinnen und -absolventen vermehrt Qualifizierungsstellen in der anwendungsbezogenen Forschung zur Verfügung stehen, wovon beide Seiten - Praxispartner wie Hochschulen – profitieren. Die entstehenden Promotionszentren sind zunächst für fünf Jahre genehmigt. Nach vier Jahren erfolgt eine Evaluation.

„Ich bin mir sicher, dass der hessische Weg, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu stärken, Vorbildcharakter haben wird. Ich kann die anderen Landesregierungen nur ermutigen, den hessischen Weg einzuschlagen. Das neue und bundesweit einmalige Promotionsrecht wird das Markenzeichen der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“, sagte Wissenschaftsminister Boris Rhein abschließend.

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