Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
10.01.2016Folgende wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen sind zu nennen:
- Fokus auf die berufliche Förderung von Frauen insbesondere in Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben
- Fokus auf Beschäftigte mit Familienaufgaben (Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftger Angehöriger) Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll ganz explizit ein Thema für beide Geschlechter sein!
- Um deutlich zu machen, dass das Gesetz nicht ausschließlich Frauen betrifft, wurden die Bezeichnungen „Frauenförderplan“ und „Frauenbeauftragte“ abgelöst durch den „Frauenförder- und Gleichstellungsplan“ beziehungsweise die „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“
- Förderung einer gendergerechten Sprache im dienstlichen Schriftverkehr
- Stärkung und Konkretisierung der Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Grundlegende Neugestaltung der Vorschriften zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier (ab Seite 21)