Pflegeberuf soll attraktiver werden

18.02.2016
Eine Studentin übt die fachgerechte Intubation eines Patienten.
Prof. Dr. Edgar Franke, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, führte aus Sicht der Politik in das geplante neue Pflegeberufsgesetz ein. Foto: Michael Höhmann

Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Gesundheitswesen haben in Fulda das neue Pflegeberufsgesetz diskutiert. Es sieht eine generalistische Ausbildung vor.

 

Um den Fachkräftemangel in den Pflegeberufen zu bekämpfen und die Qualität in der Pflege zu erhöhen, hat das Bundeskabinett am 13. Januar dieses Jahres dem vom Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurf des Pflegeberufsgesetzes zugestimmt. Danach sollen die bisherigen drei Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer einheitlichen Pflegeausbildung mit generalistischem Ansatz zusammengeführt werden. Außerdem wird die akademische Ausbildung von Pflegekräften an Hochschulen ermöglicht.

Ein einheitliches Berufsbild schaffen

Ziel sei es, die Grundlagen für ein einheitliches Berufsbild „Pflege“ zu schaffen, das den Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Es gelte, „den jungen Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Ausbildung zu bieten, die dem breiten beruflichen Spektrum und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt und Entwicklungsmöglichkeiten bietet“. Der Gesetzentwurf sieht vor, in der Pflegeausbildung „übergreifende pflegerische Qualifikationen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen“ zu vermitteln für die Pflege in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich.

Expertinnen und Experten üben Kritik

Bei Experten ist die Zusammenlegung der drei Berufsbilder auf Kritik gestoßen. Wie bewerten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, der Altenpflege, der Pflegewissenschaft und Hochschulen den Gesetzentwurf? Welche Punkte kritisieren sie? Mit diesen Fragen hat sich der Forschungsverbund Sozialrecht und Sozialpolitik an der Hochschule Fulda und der Universität Kassel im Rahmen einer Tagung befasst, an der etwa 140 interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer – insbesondere aus der beruflichen Praxis – teilgenommen haben.

Die Politik betont die Chancen

Prof. Dr. Edgar Franke, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, führte aus Sicht der Politik in das geplante neue Pflegeberufsgesetz ein. Er hob die Chancen hervor, die das neue Gesetz für das Berufsbild Pflege biete, betonte aber auch die Kompromissbereitschaft der Politik und verwies darauf, dass kein Gesetz aus dem parlamentarischen Prozess so herauskomme wie es hineingehe. Für ihn habe die Diskussion den Charakter einer „informellen Anhörung“, würdigte er die Veranstaltung.

Anliegen der Altenpflegeeinrichtungen berücksichtigt

Claus Bölicke vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt beurteilte das Gesetz aus Sicht der Praxis. Seine ursprüngliche Skepsis habe sich inzwischen gewandelt, sagte er. Die Politik habe Rücksicht auf die Anliegen der Betreiber von Altenpflegeeinrichtungen genommen. So sei inzwischen festgelegt, dass Auszubildende in Zukunft mindestens 50 Prozent der Ausbildungszeit beim Träger tätig sein müssten – was die Bindung zum potenziellen Arbeitgeber erhöhe.

Berufszulassung jetzt an der Hochschule erwerben

Aus Sicht der Pflegewissenschaft kommentierte Prof. Dr. Helma Bleses von der Hochschule Fulda das Gesetz. Sie begrüßte, dass Studierende durch die neuen Regelungen auch ihre Berufszulassung an der Hochschule erwerben könnten. Bislang war dafür eine einjährige Nachqualifizierung außerhalb der Hochschule erforderlich. Dennoch forderte Prof. Bleses Nachbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen, um den Stellenwert der akademischen Ausbildung zu unterstreichen.

Gut qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer bereitstellen

Mit den Herausforderungen und Implikationen einer generalistischen Pflegeausbildung aus Sicht der Bildungswissenschaft beschäftigte sich Dr. Juliane Dieterich von der Universität Kassel. Sie betonte insbesondere die Notwendigkeit, hinreichend viele und hinreichend gut qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer an den Pflegeschulen bereitzustellen. Zudem müssten die Lehrkräfte Ressourcen für die Entwicklung von Lehrplänen bekommen – eine Tätigkeit, die derzeit eher ehrenamtlich erfolge.

Dr. Lukas Slotala vom Regierungspräsidium Darmstadt beleuchtete daraufhin die Umsetzung des Pflegeberufsgesetzes aus der Verwaltungsperspektive. Er ging auf die unterschiedlichen Regelungen in Kranken- und Altenpflege im Status quo ein und wünschte sich von der Politik insbesondere ausreichende Fristen für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen.

Mehrwert durch strukturierten Dialog

Abschließend zogen Prof. Dr. Stefan Greß (Hochschule Fulda) und Prof. Dr. Tanja Klenk (Universität Kassel) – federführend für die Organisation der Tagung verantwortlich – ein positives Fazit der Tagung und betonten den Mehrwert eines strukturierten Dialogs zwischen Politik, Praxis und Wissenschaft. Diese Einschätzung wurde durch die zahlreichen Wortmeldungen aus dem Plenum bestätigt.

 

Über den Forschungsverbund Sozialrecht und Sozialpolitik
Seit 2013 kooperieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus sechs verschiedenen Fachbereichen der Universität Kassel und der Hochschule Fulda im Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS). Zur Unterstützung der Forschungsaktivitäten wurde im selben Jahr der Verein zur Förderung von Forschung und Wissenstransfer in Sozialrecht und Sozialpolitik e.V. mit Partnern aus der Praxis gegründet. In derzeit sieben Arbeitsgruppen arbeiten die Mitglieder des hochschulübergreifenden Forschungsverbundes zu Fragen des Sozialrechts und der Sozialpolitik, denen mit sozial  und  rechtswissenschaftlicher Kompetenz nachgegangen wird. Diese Kombination, verstärkt durch die soziale und rechtliche Praxis, etwa aus dem Bundessozialgericht, ist einzigartig.

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Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie

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