Prof. Skauradszun präsentiert Forschungsergebnisse auf Kongress in Brüssel

10.07.2017
Der Fuldaer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dominik Skauradszun (Mitte) auf dem Europäischen Insolvenzrechtstag in Brüssel. Foto: Paolo Faussone

Der Fuldaer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dominik Skauradszun stellte am 6. Europäischen Insolvenzrechtstag in Brüssel seine Untersuchungen zum Thema "Virtuelle Sekundärinsolvenzverfahren" vor.

 

Professor Skauradszun hielt auf dem Kongress Ende Juni in Brüssel einen Einführungsvortrag und stellte zudem seine im Jahr 2016 veröffentlichten Forschungsergebnisse zur Diskussion. Die Untersuchungen wurden mit Drittmitteln und Mitteln der Hochschule gefördert.

Master- und Bachelor-Studierende an Forschung beteiligt
In den Forschungsteams wurden Master- und Bachelor-Studierende aus den Studiengängen Wirtschaftsrecht, Internationale Betriebswirtschaftslehre sowie Accounting, Finance, Controlling eingesetzt. Die Ergebnisse erschienen 2016 in der Zeitschrift für Insolvenzrecht (KTS 2016, S. 419-453), die viermal im Jahr grundlegende Arbeiten im Insolvenzrecht veröffentlicht, sowie in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP 2016, S. 1563-1574).

Der Fuldaer Rechtswissenschaftler ist auf komplexe Sanierungen von Großunternehmen mit Niederlassungen in Europa spezialisiert, die auf Grundlage der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) restrukturiert werden sollen und in denen anstelle von realen Sekundärinsolvenzverfahren die Sekundärverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten nur virtuell geführt werden (Art. 1, 2 Abs. 10 und 11, 3 Abs. 2, 34, 36-39 EuInsVO 2015).

Hintergrund ist, dass der europäische Gesetzgeber lokalen Gläubigern erlaubt, die Vermögensgegenstände in einem Land, in dem das Schuldnerunternehmen eine Niederlassung hat, getrennt vom Hauptverfahren zu verwerten. Derartige Sekundärinsolvenzverfahren erschweren aber meist die Gesamtsanierung des Unternehmens, da die Insolvenzverwalter dann nicht mehr auf die betroffenen Niederlassungen zugreifen können (sog. modifiziertes Universalitätsprinzip). Seit Juni 2017 ist es möglich, diese Sekundärinsolvenzverfahren mittels aufwendigen Prozedere virtuell – also synthetisch – zu führen.

Auch aufgrund Skauradszuns Kritik am Entwurf eines deutschen Durchführungsgesetzes des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes zur neuen EuInsVO (Kritik veröffentlicht in DB 2016, S. 2165 f.) wurden die vom deutschen Ministerium der Justiz und Verbraucherschutz vorgeschlagenen Regelungen nicht Gesetz, das die Europäische Insolvenzverordnung in bestimmten Bereichen in Deutschland eingeschränkt hätte.

Zu aktuellen Entwicklungen der Unternehmenssanierung bietet Professor Skauradszun gegenwärtig den Master-Elective Course "Managing International Insolvencies" sowie die Bachelor-Vertiefungsvorlesung "Nachhaltige Unternehmenssanierung" an.

Hochkarätige Redner auf dem Kongress
Auf dem hochkarätig besetzten Kongress sprach unter anderem die EU Kommissarin fürJustiz Věra Jourová, die die aktuelle Entwicklungen um die neue Europäische Insolvenzverordnung und den Kommissionsentwurf zu präventiven Restrukturierungsverfahren darstellte, der Präsident der Schweizer Bankenaufsicht Dr. Thomas Bauer und der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D. Restrukturierungsexperten aus 17 EU Mitgliedstaaten sowie der Schweiz verfolgten sodann Vorträge und Podiumsdiskussionen mit Experten aus der Justiz, Insolvenzverwaltung, Forschung und von den EU-Institutionen.

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