Prof. Skauradszun stellt Untersuchung im Bundesfinanzministerium vor

10.02.2017
Prof. Dr. Dominik Skauradszun, Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Fulda

Fuldaer Rechtswissenschaftler hat Rechtsschutzmöglichkeiten europäischer Banken im Single Resolution Mechanism (SRM) untersucht.

In Schieflage geratene Banken können von der europäischen Abwicklungsbehörde zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet werden. Beispielsweise kann ein Kreditinstitut gezwungen werden, bestimmte Finanztätigkeiten einzustellen oder bestehende Geschäftsbereiche einzuschränken. Diese Maßnahmen können erhebliche rechtliche, betriebs- und volkswirtschaftliche Folgen haben. Ziel der Abwicklungsinstrumente ist es u.a., negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität zu vermeiden („Ansteckungsgefahr“) und öffentliche Mittel zu schützen.

„Bislang lag - soweit ersichtlich - noch keine tiefergehende Untersuchung zu der Frage vor, wie sich betroffene Kreditinstitute und nationale Abwicklungsbehörden gegen Maßnahmen des Single Resolution Board beschweren können“, sagt Prof. Dr. Dominik Skauradszun vom Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Fulda. Zusammen mit seinem Team (Markus Klein, Claus Schindler, Maximilian Heil) hat er in 10 Thesen ein Rechtsschutzsystem vorgeschlagen.

Die dazugehörige Untersuchung hat Prof. Skauradszun auf Einladung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) am 9. Februar 2017 in Berlin vorgestellt. Das Papier ist unter dem Titel „Legal Protection against Decisions of the Single Resolution Board pursuant to Article 85 of the Regulation (EU) No 806/2014 (Single Resolution Mechanism)“ bereits auf der Plattform “SSRN” (http://ssrn.com/abstract=2910624) verfügbar.

Der Fuldaer Rechtswissenschaftler gehört derzeit zu den häufig konsultierten Experten für deutsches und europäisches Bankeninsolvenzrecht. Im März 2017 wird er die aktuelle Untersuchung bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung in Frankfurt vorstellen.

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