Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministerium

13.02.2020

Prof. Skauradszun untersuchte den Entwurf des WEG-Modernisierungsgesetzes

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 14.01.2020 den Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEModG) vorgelegt und Verbände und Fachkreise aufgefordert, bis zum 14.02.2020 Stellungnahmen abzugeben.

Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M. hat auf Anfrage der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) einige Themenfelder des Gesetzesentwurfs untersucht, insbesondere jene zur Vollrechtsfähigkeit der Gemeinschaft, zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zum Verwalter und diese Untersuchung beim BMJV eingereicht. Seine Einschätzung erscheint in Heft 2 der ZRP.

Nach seiner Stellungnahme verschiebt sich die Dogmatik der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die ursprünglich als Sonderfall der Bruchteilsgemeinschaft konzipiert war (§§ 741 ff. BGB, § 10 Abs. 2 Satz 1 WEG), hin zum allgemeinen Verbandsrecht. Prof. Skauradszun hat eine Reihe von Rechtsfiguren untersucht, die nach der Konzeption des Gesetzesentwurfs der Rechtslage im Recht der oHG, der GmbH und der Aktiengesellschaft ähneln. Sollte dieser Gesetzesentwurf als Regierungsentwurf vom Bundestag verabschiedet werden, wird sich die Dogmatik des Wohnungseigentumsrechts grundlegend ändern. Die Gemeinschaft würde – ähnlich einer juristischen Person – volle Rechtsfähigkeit erhalten, das Verwaltungsmonopol innehaben und mit einem – den GmbH-Geschäftsführern vergleichbaren – starken Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan ausgestattet sein.

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