Am 15.02.2020 fand auf der Messe Köln das 21. Kölner Verwalterforum statt. Vor 700 Verwaltern, Richtern, Wissenschaftlern und Rechtsanwälten trug Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M. seine Untersuchung zum WEG-Modernisierungsgesetzentwurf vor. Weitere Referenten war die Stellvertretene Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch aus dem WEG-Senat sowie Univ.-Prof. Dr. Florian Jacoby, Bielefeld.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte am 14.01.2020 den Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEModG) vorgelegt. Dominik Skauradszun hat einzelne Themenfelder des Gesetzesentwurfs untersucht, insbesondere jene zur Vollrechtsfähigkeit der Gemeinschaft, zur Neuverortung der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zum neuen Organverständnis beim Verwalter.
Nach seiner Stellungnahme verschiebt sich die Dogmatik der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die ursprünglich als Sonderfall der Bruchteilsgemeinschaft konzipiert war (§§ 741 ff. BGB, § 10 Abs. 2 Satz 1 WEG), hin zum allgemeinen Verbandsrecht. Prof. Skauradszun hat eine Reihe von Rechtsfiguren untersucht, die nach der Konzeption des Gesetzesentwurfs der Rechtslage im Recht der oHG, der GmbH und der Aktiengesellschaft ähneln. Sollte dieser Gesetzesentwurf als Regierungsentwurf vom Bundestag verabschiedet werden, wird sich die Dogmatik des Wohnungseigentumsrechts grundlegend ändern. Die Gemeinschaft würde – ähnlich einer Personenhandels- bzw. Kapitalgesellschaft – volle Rechtsfähigkeit erhalten, das Verwaltungsmonopol innehaben und mit einem – den GmbH-Geschäftsführern angenäherten – starken Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan ausgestattet sein.
Fotos: VDIV NRW – Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V.