Eine 7-köpfige Delegation der SPD-Landtagsfraktion informierte sich vergangene Woche, unter Leitung der gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin MdL Dr. Daniela Sommer, zur bisherigen und geplanten Entwicklung des Studiengangs Hebammenkunde. Der Studiengang wurde an der Hochschule Fulda im Jahr 2012 als bundesweit zweite Hochschule eingeführt und qualifiziert in einem 8-semestrigen Bachelor Studierende zu Hebammen bzw. Entbindungshelfern nach internationalen Standards.
Die Konzeption des Studiengangs beruht derzeit auf der im Hebammengesetz verankerten Modellklausel, die bis Ende 2021 Gültigkeit hat. Allerdings wurde mit dem zwischenzeitlichen Erlass der EU-Richtlinie 2013/55 festgelegt, dass bis Januar 2020 die Zugangsvoraussetzungen zur Hebammenausbildung generell auf zwölf Schuljahre angehoben und wissenschaftliche Erkenntnisse einen elementaren Bestandteil in der Qualifizierung darstellen sollen, damit soll die Hebammenqualifizierung in Deutschland auf ein akademisches Niveau angehoben und den gängigen Parametern der Europäischen Union angeglichen werden. Bislang wurden seitens der Politik allerdings noch keine Schritte zur Umsetzung der EU-Richtlinie eingeleitet. „Es besteht große Unklarheit, ob und wie die Bundesregierung die künftigen Rahmenbedingungen der Hebammenqualifizierung festschreiben wird. Dies schafft enorme Unsicherheiten sowohl bei der Gestaltung des Studiengangs als auch bei den Hebammenschulen.“, so Prof. Dr. Beate Blättner, Mit-Begründerin des Studiengangs Hebammenkunde und Studiendekanin am Fachbereich Pflege und Gesundheit. Mit Blick auf die bislang noch unklare fehlende Rahmengesetzgebung spricht sich Prof. Dr. Blättner für eine Voll-Akademisierung der Hebammenausbildung aus: „Hebammen üben Vorbehaltstätigkeiten (=Tätigkeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bestimmten Berufsständen vorbehalten sind) mit einem hohen Verantwortungsbereich aus, für den sie haften. Die bestmögliche Versorgung erfordert, sich regelmäßig aktiv darüber auf dem Laufenden zu halten, für welche Interventionen auf welchem Grad von Gewissheit, welche Nachweise auf Wirksamkeit bestehen. Klinische Erfahrungen sind selbstverständlich unverzichtbar, aber kein Ersatz für hebammenwissenschaftliche Expertise.“. Eine Kooperation mit den Hebammenschulen, die um ihre Existenz bangen, ist seitens der Hochschule grundsätzlich möglich. „Über Bedingungen müssen wir sprechen.“, so Blättner abschließend.
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