Hochschulrat

Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu beraten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischen Leistungen zu fördern.

Der Hochschulrat ernennt die Präsidentin oder den Präsidenten und wirkt an der Bestellung der übrigen Mitglieder des Präsidiums mit. Er hat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten und wirkt bei der Verteilung der der Hochschule zur Verfügung stehenden Ressourcen und bei Berufungsverfahren mit. Die Entwicklungsplanung der Hochschule bedarf ebenfalls der Zustimmung des Hochschulrats.

Dem Hochschulrat gehören bis zu zehn Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft, der beruflichen Praxis und dem Bereich der Wissenschaft oder Kunst an. Über den Vorsitz entscheidet der Hochschulrat. Die Mitglieder des Hochschulrats sind ehrenamtlich tätig und werden vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) im Regelfall für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Die Mitglieder werden jeweils zur Hälfte vom Präsidium im Benehmen mit dem Senat und vom Ministerium im Benehmen mit der Hochschule benannt.

Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums sowie die Mitglieder des Präsidiums nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Das Präsidium benennt darüber hinaus eine Mitarbeiter*in der Hochschule zur Geschäftsführung des Hochschulrats.

Vorsitz:
Prof. Dr. Sylvia Heuchemer

Stellvertretender Vorsitz:
Dr. Heiko Wingenfeld

Mitglieder:
Prof. Dr. Christiane Dienel
Prof. Dr. Uta Gaidys
Christoph Göbel
Prof. Dr. Monika Gross
Anika Wuttke

Stand: 01. März 2023

Geschäftsführung:
Dr. Anke Günther 
Telefon: 0661-9640-1040
E-Mail: kanzlerin(at)hs-fulda.de

Termine

28. Februar 2024
Einladung mit Tagesordnung

18. Juli 2024