Personalrat

Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Hochschulleitung wahrzunehmen. Grundlage für die Tätigkeit des Personalrates als gesetzliche Interessenvertretung ist das Hessische Personalvertretungsgesetz (HVPG).

Der Personalrat ist an den Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt. Er hat Informations-, Beratungs- und Anhörungsrechte gegenüber der Hochschulleitung, beispielsweise bei der Ausschreibung von Stellen. Des Weiteren hat der Personalrat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, beispielsweise bei Einstellungen, Eingruppierungen oder bei Stufenzuordnungen (siehe § 69 ff HPVG).

Der Personalrat führt wöchentlich eine Sitzung durch, in der Personalmaßnahmen behandelt werden und weitere Themen disktutiert werden. Einmal pro Monat führt der Personalrat ein Gespräch mit der Hochschulleitung, in dem aktuelle Themen erörtert werden.

Personalratsvorsitzende

Monika Haase

Vorsitzende des Personalrats

Kontakt

Monika Haase

Vorsitzende des Personalrats

+49 661 9640-1091
+49 661 9640-1229
Gebäude 23, Raum 150
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