Dienstvereinbarungen
Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung - in unserem Fall also die Hochschulleitung - und dem Personalrat abgeschlossen werden kann. Die Rechtsgrundlage für den Abschluss von Dienstvereinbarungen findet sich im Hessischen Personalvertretungsgesetz in § 113.
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Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit
Die Diensvereinbarung regelt die Gestaltung der Arbeitszeit an der Hochschule Fulda.
Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeit
1. Nachtrag zur Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeit
Dienstvereinbarung Aus- und Weiterbildung
In dieser Dienstvereinbarung befinden sich die zwischen Hochschulleitung und Personalrat getroffenen Vereinbarungen zur Förderung der Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. die etwaige Übernahme von Kosten für Weiterbildungen.
Dienstvereinbarung Weiterbildung
Dienstvereinbarung Qualitätsmanagement
Die Dienstvereinbarung enthält Vereinbarungen zur Umsetzung des Qualitätsmanagements an der Hochschule Fulda, u.a. der Umgang mit dem Thema Verbesserungsmanagement.
Dienstvereinbarung Qualitätsmanagement
Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs.2 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) unter Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers und des Personalrats klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Dienstvereinbarung zum Umgang mit alternierender Telearbeit
Zur besseren Vereinbarbeit von Beruf und Familie bietet die Hochschule ihren Beschäftigten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen alternierende Telearbeit an. Telearbeitende erbringen einen Teil Ihrer Arbeitszeit in Ihrer häuslichen Arbeitsstätte.
Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz
Im Umgang mit suchtbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz erfordert ein verantwortliches, sachgerechtes Handeln. Die Dienstvereinbarung ist als Regelwerk im Umgang mit Abhängigkeitsentwicklungen zu verstehen, um gegenüber suchtgefährdeten und -kranken Beschäftigten entsprechend zu reagieren und sie dabei zu unterstützen, eine fachkundige Beratung und Behandlung aufzunehmen. Zudem soll die geschlossene Dienstvereinbarung das Verständnis von Sucht als Krankheit untermauern.
Dienstvereinbarung Sucht - Anlagen
Dienstvereinbarung zum Umgang mit Überlastanzeigen
Ziel einer Überlastanzeige ist es, gefährdungsrelevante Risiken und Belastungen zeitnah zu erkennen und eine damit einhergehende gesundheitliche Gefährdung der Beschäftigten abzuwenden bzw. zu minimieren sowie anderen Schadensfällen und etwaigen Haftungsansprüchen gegenüber der Hochschule vorzubeugen. Im November 2020 haben die Hochschulleitung und der Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Strukturierung des Prozesses zum Umgang mit Überlastanzeigen abgeschlossen.