Dienstvereinbarungen

Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung - in unserem Fall also die Hochschulleitung - und dem Personalrat abgeschlossen werden kann. Die Rechtsgrundlage für den Abschluss von Dienstvereinbarungen findet sich im Hessischen Personalvertretungsgesetz in § 113.

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Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit

Die Diensvereinbarung regelt die Gestaltung der Arbeitszeit an der Hochschule Fulda.

Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeit

Dienstvereinbarung Aus- und Weiterbildung

In dieser Dienstvereinbarung befinden sich die zwischen Hochschulleitung und Personalrat getroffenen Vereinbarungen zur Förderung der Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. die etwaige Übernahme von Kosten für Weiterbildungen.

Dienstvereinbarung Weiterbildung

Dienstvereinbarung Qualitätsmanagement

Die Dienstvereinbarung enthält Vereinbarungen zur Umsetzung des Qualitätsmanagements an der Hochschule Fulda, u.a. der Umgang mit dem Thema Verbesserungsmanagement.

Dienstvereinbarung Qualitätsmanagement

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn ein Ar­beit­neh­mer in­ner­halb ei­nes Jah­res länger als sechs Wo­chen un­un­ter­bro­chen oder wie­der­holt arbeitsunfähig ist, muss der Ar­beit­ge­ber gemäß § 84 Abs.2 Satz 1 Neun­tes Buch So­zi­al­ge­setz­buch (SGB IX) un­ter Be­tei­li­gung des be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mers und des Per­so­nal­rats klären, wie die Ar­beits­unfähig­keit möglichst über­wun­den wer­den und mit wel­chen Leis­tun­gen oder Hil­fen er­neu­ter Ar­beits­unfähig­keit vor­ge­beugt und der Ar­beits­platz er­hal­ten wer­den kann.

Dienstvereinbarung BEM

Dienstvereinbarung zum Umgang mit alternierender Telearbeit

Zur besseren Vereinbarbeit von Beruf und Familie bietet die Hochschule ihren Beschäftigten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen alternierende Telearbeit an. Telearbeitende erbringen einen Teil Ihrer Arbeitszeit in Ihrer häuslichen Arbeitsstätte.

Dienstvereinbarung Telearbeit

Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz

Im Umgang mit suchtbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz erfordert ein verantwortliches, sachgerechtes Handeln. Die Dienstvereinbarung ist als Regelwerk im Umgang mit Abhängigkeitsentwicklungen zu verstehen, um gegenüber suchtgefährdeten und -kranken Beschäftigten entsprechend zu reagieren und sie dabei zu unterstützen, eine fachkundige Beratung und Behandlung aufzunehmen. Zudem soll die geschlossene Dienstvereinbarung das Verständnis von Sucht als Krankheit untermauern.

Dienstvereinbarung Sucht

Dienstvereinbarung Sucht - Anlagen

Dienstvereinbarung zum Umgang mit Überlastanzeigen

Mit dieser Dienstvereinbarung wird ein verbindliches Verfahren bestimmt, das bei Überlastanzeigen Anwendung findet. Ziel ist es, einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Hochschule Fulda zu leisten und unangemessene Arbeitsbedingungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll sie dazu beitragen, dass voraussehbare Gefahren und Schäden vermieden werden und die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Hochschule Fulda gewährleistet wird.

Dienstvereinbarung Überlast

Übersichtsseite Intranet zum Thema "Überlast anzeigen"

Dienstvereinbarung zum Arbeiten außerhalb der HFD - Mobiles Arbeiten

Sofern es der jeweilige Arbeitsplatz zulässt, können Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeitszeit außerhalb der Hochschule erbringen. In dieser Dienstvereinbarung werden die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Mobilen Arbeit an der Hochschule Fulda geregelt.

Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten