Senatskommissionen
An der Hochschule Fulda existieren derzeit folgende Senatskommissionen:
Nach der Satzung der Ethik-Kommission der Hochschule Fulda werden die Mitglieder dieser Kommission sowie mindestens zwei stellvertretende Mitglieder auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten für die Dauer von zwei Jahren vom Senat gewählt. Wiederholte Bestellung ist zulässig.
Vorsitz:
Wird von der Kommission aus dem Kreis ihrer Mitglieder gewählt.
Mitglieder:
5 Mitglieder aus der Professor*innengruppe und der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden
(mind. 3 Professor*innen und mind. 1 wissenschaftliches Mitglied)
Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Evaluierungskommission der Hochschule Fulda besteht seit 1998 und tagt seither regelmäßig an den Gremientagen. Ihr gehören Vertreter*innen aller Fachbereiche an. Die Kommission wird von der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten für Lehre und Studium geleitet und dient dem Austausch der Fachbereiche in Evaluationsfragen wie auch der gemeinsamen Weiterentwicklung.
Vorsitz:
Vizepräsident*in Lehre und Studium
Mitglieder:
1 Professor*in pro Fachbereich
1 wissenschaftliches Mitglied
1 administrativ-technisches Mitglied
4 Studierende
Die Aufgabe der Kommission für Lehre und Studium (KLS) ist die Vorbereitung von Senatsbeschlüssen in allen Grundsatzfragen im Bereich von Studium und Lehre. Ferner hat der Senat seine Zustimmungskompetenz für die von den Fachbereichsräten beschlossenen Prüfungsordnungen und deren Änderungen unter der Bedingung auf die Kommission übertragen, dass die Beschlüsse einstimmig gefasst werden (Beschluss 31/2010 v. 08.12.2010).
Vorsitz:
Vizepräsident*in Lehre und Studium
Mitglieder:
Studiendekan*innen der Fachbereiche
1 wissenschaftliches Mitglied
1 administrativ-technisches Mitglied
4 Studierende
Vertreter*innen des Studienbüros, der Abteilung Dienstleistung Lehre und Studium, der Abteilung Planung und Controlling sowie der Stabsstelle Studien- und Prüfungsrecht gehören der Kommission mit beratender Stimme an.