Als Studienvoraussetzung wird der Nachweis eines Vorpraktikums in der patientennahen Versorgung empfohlen. Das Vorpraktikum soll Ihnen einen ersten Einblick und erste Erfahrungen in der Arbeit mit Patient*innen ermöglichen.

Pflegerelevante Arbeitsbereiche

Als Vorpraktikum wird eine Tätigkeit in der direkten Pflege anerkannt. Das bedeutet, dass Sie im Praktikum unter Begleitung einer Pflegenden in direktem Kontakt mit pflegebedürftigen Personen sind. Pflegerelevante Arbeitsbereiche sind Gesundheits- und Sozialeinrichtungen z.B. stationäre Altenpflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Kliniken und Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und häusliche Pflegedienste.
Das Vorpraktikum kann auch geteilt werden, so dass ein Teil im außerklinischen Bereich und ein anderer Teil in der Klinik absolviert wird. Die Praktikumseinrichtung ist von Ihnen frei wählbar.

Zeitpunkt und -umfang

Das Vorpraktikum umfasst sechs Wochen in Vollzeit. Sie können das Vorpraktikum zeitlich teilen und müssen es nicht an einem Stück absolvieren beziehungsweise können es in Teilzeit verlängert absolvieren.

Sollten Sie das Vorpraktikum beispielsweise schon im Rahmen eines Schulpraktikums oder freiwilligen sozialen Jahres absolviert haben, muss Ihnen der entsprechende Nachweis bis zum Anmeldetermin für das Studium am 15. Juli vorliegen. Wenn Sie für den Studiengang angenommen wurden, werden Sie vom Studienbüro aufgefordert diesen Nachweis einzureichen.

Sollten Sie das Vorpraktikum zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht absolviert haben, muss Ihnen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli der Nachweis über eine Praktikumsstelle vorliegen. Wenn Sie für den Studiengang angenommen wurden, werden Sie vom Studienbüro aufgefordert diesen Nachweis einzureichen. Die Hochschule behält sich vor, die Praktikumsstelle im Hinblick auf das noch zu absolvierende Praktikum zu kontaktieren und Ihre Angaben zu überprüfen. Der Nachweis über das erfüllte Vorpraktikum muss spätestens bis zu Semesterbeginn nachgereicht werden. Sie haben so noch die Möglichkeit das Vorpraktikum zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist und dem Semesterbeginn zu absolvieren. Unmittelbar nach Abschluss des Vorpraktikums legen Sie den Nachweis unaufgefordert dem Studienbüro vor. Sollte dieser Nachweis nicht termingerecht erfolgen, werden Sie exmatrikuliert.

Der Nachweis über das erfüllte Vorpraktikum muss spätestens bis zu Semesterbeginn nachgereicht werden. Sie haben so noch die Möglichkeit das Vorpraktikum zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist und dem Semesterbeginn zu absolvieren.

Nachweis

Bitte lassen Sie sich von der Praktikumseinrichtung ein formloses Schreiben ausstellen, auf dem nachgewiesen wird in welcher Einrichtung, in welchen Zeitraum und in welchen Stundenumfang Sie das Praktikum absolviert haben beziehungsweise werden. Günstig ist auch eine kurze Auflistung Ihrer Tätigkeiten.

Anerkennungsmöglichkeiten

Wenn Sie bereits im Rahmen der Fachoberschule oder beruflich in der direkten Pflege gearbeitet haben, eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilligen soziales Jahr absolviert haben, können Sie sich diese Leistungen anerkennen lassen. Das Vorpraktikum wird Ihnen erlassen, wenn Sie zu Ihren Bewerbungsunterlagen einen schriftlichen Nachweis vorlegen.

Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Praxisreferentin.

Ansprechpartnerin:

Christine Loewenhardt

Praxisreferentin des Studiengangs Pflege

Gebäude 53 , Raum 244
Christine Loewenhardt+49 661 9640-6280
Sprechzeiten
nach Vereinbarung