Mein Studium gestalten

Gestaltung eines individuellen Studienverlaufs

Die Maßnahmen zur Unterstützung studierender Eltern sind in den einzelnen Studiengängen sehr unterschiedlich und den jeweiligen Voraussetzungen angepasst. Um zu erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Stundenplan oder Studienverlauf mit Ihrem Lebensalltag besser zu vereinen, wenden Sie sich bitte an die/den Studiengangskoordinator*in Ihres Studiengangs.

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Beurlaubung

Eltern, die wegen der Betreuung ihres Kindes vorübergehend nicht aktiv studieren möchten, haben die Möglichkeit, sich für die Zeit eines Mutterschafts- oder Erziehungsurlaubs auf Antrag beurlauben zu lassen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft möglich.

Interessierte müssen hierbei beachten, dass der Semesterbeitrag fristgerecht überwiesen wird und der Antrag auf Beurlaubung mit einem Nachweis der Antragsbegründung bis spätestens 15. April/15. Oktober im Studienbüro eingereicht werden muss. Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich zu begründen. Die Daten werden mit den bisher gespeicherten Daten verarbeitet. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist nicht möglich. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester und sind im ersten Fachsemester nur in besonderen Fällen möglich. Die Beantragung erfolgt über das Studienbüro.  Kontakt

Zur besonderen Beachtung:
Da in einem Urlaubssemester kein bzw. höchstens 3 Monate Bafög gezahlt wird, empfehlen wir, sich vorab noch einmal beraten zu lassen.  

Mutterschutz

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen, soweit Ort, Zeit oder Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der Hochschulausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen. Schwangeren und stillenden Studentinnen muss damit grundsätzlich Mutterschutz gewährt werden.

Im eigenen Interesse sollten schwangere Studentinnen die Hochschule über ihre Schwangerschaft informieren, damit sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Hochschule entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Studienbüros.

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