CSRD-Anforderungen in der Unternehmenspraxis
Analyse der Herausforderungen und Umsetzung eines Transferkonzepts als Lösungsansatz
Forschungsthema:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) tritt erstmals für das Berichtsjahr 2024 in Kraft und erweitert den Kreis der zu Nachhaltigkeitsthemen berichtspflichtigen Unternehmen innerhalb der EU auf ca. 50.000 Unternehmen. Die Konkretisierung der CSRD erfolgt in den neuen EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Guidelines – ESRS). Die Umsetzung der CSRD-Anforderungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mit vielfältigen Herausforderungen verbunden. Diese werden unter dem Einsatz von digitalen Technologien analysiert. Ergänzend wird basierend auf Ergebnissen einer Umfrage der derzeitige Einsatz bei der Begegnung von Herausforderungen untersucht und der Unterstützungsgrad bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmt.
Beschreibung des Vorhabens:
Das Bewusstsein für ein nachhaltiges Wirtschafts- und Finanzsystem, in dem nachhaltiges Wachstum der Unternehmen im Einklang mit sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung steht, steigt seit Jahren stetig an. Gleichzeitig gewinnen die daraus resultierenden Herausforderungen und insbesondere deren Bewältigung zunehmend an gesamtgesellschaftlicher und auch rechtlicher Relevanz. Im Rahmen des europäischen Green Deal soll der europäische Kontinent bis 2050 klimaneutral agieren. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist es erforderlich die europäische Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu realisieren, ist der Aufbau und die Transformation zu einem nachhaltigen Finanzwesen notwendig. Die Umsetzung dieses Projektes erfordert enorme Investitionen, für das die Finanzierung durch öffentliche Gelder nicht ausreicht. Im europäischen Raum basiert der Ansatz der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft auf dem im Jahr 2015 verabschiedeten Pariser Klimaabkommen. Eines der Kernziele dieses Abkommens bildet die Begrenzung des Anstiegs der durchschnittlichen globalen Erdtemperatur gegenüber der vorindustriellen Zeit auf unter 2 °C. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es Finanzströme verstärkt in nachhaltige und treibhausgasarme Projekte zu lenken. Dieses Vorhaben wird durch den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums von 2018 weiter gefestigt. Dieser ist eines der Kernelemente, um die nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaft im europäischen Finanzwesen zu verankern. Dabei fokussiert der Aktionsplan auf drei wesentliche Ziele:
Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
Erhöhte Transparenz und Minimierung der finanziellen Risiken, die sich aus Klimawandel, negativen Umwelteinflüssen und sozialen Faktoren ergeben können
Förderung von Transparenz und Langfristigkeit bei der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit
Diese Strategie impliziert, dass Investoren verstärkt Environmental, Social und Governance Aspekte (kurz: ESG-Aspekte) in ihre Anlageentscheidung einbeziehen. Somit sollen Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten gelenkt werden, um die Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu verwirklichen. Dies hat zur Folge, dass es für Unternehmen notwendig wird ESG-Aspekte zu steuern und dass Unternehmen verpflichtet sind, über wesentliche nichtfinanzielle Informationen zu berichten.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union hatten bereits im Jahr 2014 die Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive (NFRD)) betreffend die nichtfinanzielle Berichterstattung bestimmter Unternehmen verabschiedet, die der deutsche Gesetzgeber 2017 mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in das deutsche Recht umgesetzt hat. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. Teil der CSRD sind einheitliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsinformationen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Die CSRD ist ein Baustein der Erweiterung der Offenlegungspflichten für Unternehmen und stellt dann, u. a. neben der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der Taxonomie-Verordnung, ein wesentliches Element des nachhaltigen Finanzrahmens der EU dar.
Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird.
A.Ziel des Projekts:
Basierend auf den aktuellen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen, dem gesamtgesellschaftlichen Ziel der Klimaneutralität auf EU-Ebene bis 2050 (Deutschland bis 2045) und dem Finanzbedarf der Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität und nachhaltigen Wirtschaften, ergeben sich für Unternehmen verschiedene Herausforderungen in Verbindung mit der Umsetzung der CSRD.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es:
- Die Herausforderungen mittels einer Umfrage zu identifizieren und für verschiedene Anwendergruppen zu analysieren.
- Ein Transferkonzept zu erarbeiten und dieses mit einem Kooperationspartner in der Region Fulda zu implementieren. Ziel ist es, den überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen in der Region bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen zu unterstützen
B. Ergebnisse des Projekts:
Die Umfrage zu den Herausforderungen fand zum einen im Dezember 2023 und im Juni/Juli 2024 statt. Es wurden 748 Unternehmen eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Rund 100 Unternehmen haben jeweils beim ersten und zweiten Durchlauf den Fragebogen vollständig beantwortet.
Die größten Herausforderungen stellen die Datenerfassung, -qualität, und -analyse gefolgt von der Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette und der Erfüllung der komplexen Angabepflichten der ESRS im ökologischen Bereich dar. Ebenfalls überwiegend als sehr bedeutsam oder bedeutsam wurde die Durchführung der doppelten Wesentlichkeit von den Befragten angegeben.
Die genauen Ergebnisse befinden sich in Veröffentlichung und werden nach Publikation hier bereitgestellt.
Die Umfrage hat u.a. ergeben, dass Unternehmen mehr Erläuterungen und Praxisbeispiele zur Umsetzung der CSRD-Anforderungen und Erfüllung der ESRS benötigen. Basierend auf diesen Erkenntnissen wurde das Fuldaer NachhaltigkeitsForum als Kooperationsprojekt des Fuldaer Zentrums für Unternehmensführung und Unternehmensgründung (FU³) der Hochschule Fulda und der VR Bank Fulda etabliert.
Im Vordergrund der Vortragsreihe steht der Wissensaustausch zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den CSRD-Anforderungen. Hierzu werden im Rahmen einer Dialogveranstaltung Praxisvorträge (ca. 30-40 Minuten) von Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft gehalten und anschließend mit Teilnehmern im Plenum diskutiert. Ein Schwerpunkt der Vorträge ist auf ausgewählte Herausforderungen gelegt, mit denen das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung von CSRD-Anforderungen zu tun hat, und Lösungsansätzen, wie mit den Herausforderungen umgegangen wird.
In der ersten Veranstaltung werden die Anforderungen der CSRD vorgestellt und ein Fokus auf die doppelte Wesentlichkeit gesetzt. Hierbei werden Fragen beantwortet, wie: Nach welchen Kriterien entscheidet sich, ob ein Thema wesentlich ist? Welche Anforderungen an die doppelte Wesentlichkeit sind in den ESRS formuliert? Wie sieht die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis aus?
Die Veranstaltung wurde am 25.06.2024 durchgeführt. Weitere Informationen siehe:
www.hs-fulda.de/wirtschaft/forschung/fu3-neu/veranstaltungen
Die zweite Veranstaltung fand am 29.08.2024 unter dem Motto „European Sustainability Reporting Standards“ statt. Was ist der Unterschied zwischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)? Was muss nach den ESRS berichtet werden? Was zeichnet erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement aus? mit diesen Fragen beschäftigten sich ca. 50 Teilnehmer und hochkarätige Gastreferenten.
Weitere Informationen siehe:
www.hs-fulda.de/wirtschaft/forschung/fu3-neu/veranstaltungen
Die dritte Veranstaltung beschäftigt sich mit der Umsetzung der CSRD Anforderungen. Im Fokus des ersten Teils der Veranstaltung stehen Vorträge und Praxisbeispiele, die zeigen, wie Unternehmen die Anforderungen zur Datenerhebung erfüllen können. Dabei gehen wir folgenden Fragen nach: Was sind die größten Herausforderungen? Wie kann die Datenerhebung im Unternehmen umgesetzt werden? Wie sieht eine Ökobilanzierung aus? Was muss bei der Aufstellung der Ökobilanzierung beachtet werden? Im zweiten Teil der Veranstaltung verbinden wir das Thema Nachhaltigkeit mit dem Thema der Kreditvergabe. Zum Abschluss werden Wege aufgezeigt, wie das „Produkt“ Nachhaltigkeitsbericht in einen nachhaltigen Kreislauf eingebettet werden kann.
Prof. Dr.
Angelika Sawczyn-MüllerAllgemeine BWL, insbesondere Investitionscontrolling