Forschungsprojekt am Fachbereich mit 26 europäischen Staaten

02.09.2024

Veröffentlichung bei der Oxford University Press

2022 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine europäische Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts veröffentlicht („Insolvency III“ oder „Harmonisierungsrichtlinie“). Diese Richtlinie wird derzeit mit dem neu gewählten Europäischen Parlament und dem Rat verhandelt. Sie wird das Insolvenzrecht in der Europäischen Union erheblich fortentwickeln und helfen, im Binnenmarkt gleiche Rahmenbedingungen in der Insolvenz von Schuldnern zu schaffen. Die Richtlinie wird insbesondere Kleinstunternehmen in den Blick nehmen, die statistisch den größten Teil der Insolvenzverfahren ausmacht.

Der neue europäische Rechtsakt wird wissenschaftlich untersucht und kommentiert werden. Unter der Herausgeberschaft von Richter am Oberlandesgericht Prof. Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M., und Prof. Dr. Emmanuel Mastromanolis, LL.M., (Nationale und Kapodistrische Universität Athen) werden Expertinnen und Experten aus 26 europäischen Staaten zusammenarbeiten, um gemeinsam eine Auslegung dieses Rechtsakts zu erarbeiten.

Oxford University Press (OUP) hat das Forschungsdesign von Prof. Mastromanolis und Prof. Skauradszun dreifach begutachten lassen und im Februar 2024 nach mehreren Überarbeitungsrunden mit den beiden Herausgebern einen Herausgebervertrag geschlossen. In der Folge haben Prof. Mastromanolis und Prof. Skauradszun führende Insolvenzrechtler aus 26 Staaten angefragt und OUP jüngst das finale Autorenteam vorgestellt. Die Untersuchung kann nun beginnen, sobald im Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat der sogenannte Final Compromise veröffentlicht wurde.

Das Forschungsdesign ist insoweit außergewöhnlich, als dass Skauradszun/Mastromanlois ein System entwickeln haben, bei dem jeder Wissenschaftler seine Manuskripte mit mindestens drei Wissenschaftlern aus anderen europäischen Staaten entwickeln wird. Zudem wird das gesamte Team – beginnend ab September – in mehreren Workshops die Schlüsselstellen der Richtlinie beraten. Damit soll die Erfahrung und das Rechtsverständnis aus 26 Staaten in alle Teile der Kommentierung einfließen.

Da in den einzelnen Ländern zudem unterschiedliche Forschungskulturen bestehen, sieht das Forschungsdesign vor, dass allen großen Abschnitten der Harmonisierungsrichtlinie ein principle-based Review vorangestellt wird, bevor die – etwa in den deutschsprachigen Ländern, in Spanien und Griechenland verbreitete –Article-by-Article Untersuchung beginnt.

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