Neue Promotion am Fachbereich
05.05.2026
Leander Bücken promovierte zwischen Dezember 2022 und April 2026 bei Richter am Oberlandesgericht Professor Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M. (Fulda) und Professor Dr. Florian Möslein (Marburg) zu tokenisierten Vermögensgegenständen in der zwangsweisen Verwertung. Am 28.04.2026 konnte er seine Dissertation erfolgreich verteidigen.
Die Dissertation betrachtet mit der Tokenisierung von Vermögensgegenständen ein neueres Phänomen, nämlich die digitale Abbildung des Vermögensgegenstands in einem Datensatz in einem digitalen Register, welches auf der Distributed-Ledger-Technology beruht, und untersucht dieses Phänomen in Situationen einer zwangsweisen Verwertung, also beispielsweise in der Pfändung oder Insolvenz. Herr Bücken strebte mit seiner Dissertation an, dieses Phänomen mit dem geltenden Bürgerlichen Recht und Zivilverfahrensrecht in Einklang zu bringen bzw. aufzuzeigen, wo andere bzw. weitere Regelungen durch den Unions- und/oder Bundesgesetzgeber erforderlich sind.