Vortrag in Rom bei UNIDROIT
21.04.2025
Das International Institute for the Unification of Private Law (UNIDROIT) hat seinen Sitz in Rom/Italien. Bei dieser NGO sind 65 Mitgliedstaaten engagiert, die in verschiedenen Working Groups an der internationalen Vereinheitlichung des Zivilrechts arbeiten. Die Working Group on the Legal Nature of Verified Carbon Credits (VCC) besteht aus rund 50 Vertreterinnen und Vertretern zahlreicher Länder, die typischerweise aus der Wissenschaft kommen, vereinzelt auch aus den jeweiligen Ministerien und der Praxis. An den Beratungen zu VCC nahmen ferner zahlreiche internationale Organisationen wie die Weltbank teil.
UNIDROIT lud den Sprecher der Projektgruppe TOSCA zu einem Vortrag am 2. April 2025 nach Rom ein. TOSCA ist eine vom hessischen ZEVEDI drittmittelfinanzierte, interdisziplinäre Projektgruppe bestehend aus 15 Mitgliedern. Aus Fulda gehören der Projektgruppe die Principle Investigators (PIs) Prof. Dr. Carsten Müller und Prof. Dr. Dominik Skauradszun mit den wissenschaftlichen Mitarbeitenden Leah Kling und Sebastian Böhning an. Sprecher der Projektgruppe ist Prof. Skauradszun. TOSCA konnte jüngst das Forschungsprojekt abschließen. Die Ergebnisse werden open access bei dem Verlag De Gruyter erscheinen.
Dominik Skauradszun verglich in seinem Vortrag die Ergebnisse von TOSCA mit den Draft Principles, die die Expertinnen und Experten von UNIDROIT derzeit beraten. TOSCA geht davon aus, dass bei auf Blockchains tokenisierten CO2-Zertifikaten (VCC Token) diese Token nach deutschem Verständnis Gegenstand von Vermögensrechten und absoluten Rechten sein können und dass diese vergleichbar einer Abtretung von Rechten übertragen werden. Dies ist allerdings weder in der Europäischen Union (EU) noch in Deutschland kodifiziert und nur durch eine Auslegung des Unions- und nationalen Rechts herleitbar. Er begründete, warum nach dem Ergebnis von TOSCA Dienstleister im Zusammenhang mit VCC Token in der EU regulatorisch unter das Regime der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) fallen. Diese neue Verordnung enthalte auch einige zivilrechtliche Regelungen, etwa zum Insolvenzschutz der Kunden. Die Draft Principles von UNIDROIT würden mit der MiCAR in weiten Teilen harmonieren, würden teils sogar deutlich darüber hinausgehen, was wiederum für die Fortentwicklung der MiCAR gewinnbringend sein könne.
Mit der Tokenisierung von CO2-Zertifikaten erhoffen sich zahlreiche Länder dieser Welt, Unternehmen schneller, kostengünstiger und transparenter bei der Bekämpfung der Treibhausgasemissionen und des Klimawandels einbinden und zu freiwilligen Engagements motivieren zu können.
Die in Rom gehaltene Präsentation ist hier einsehbar.