Zwei hessische Professoren für HCCH benannt

27.04.2025

Bundesministerium der Justiz benennt zwei hessische Professoren als deutsche Vertreter bei der HCCH - Mehrjähriges internationales Projekt in Den Haag zu Digital Tokens

 

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im April 2025 die beiden hessischen Wissenschaftler Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M., LL.M. Eur. von der Philipps-Universität Marburg und Richter am Oberlandesgericht Prof. Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M. von der Hochschule Fulda als die beiden deutschen Vertreter bei The Hague Conference on Private International Law (HCCH) benannt.

Die HCCH vereint 91 Mitgliedstaaten sowie die 27 Staaten der Europäischen Union. Sie wurde 1955 begründet und hat ihren Sitz in Den Haag/Niederlande. Die HCCH erarbeitet in internationalen Projektgruppen Konventionen und andere Instrumente, die die Mitgliedstaaten in der Folge binden oder eine Grundlage für nationale Gesetze bilden. Sie gehört zu den weltweit einflussreichsten Institutionen. Ihre Arbeitssprachen sind Englisch, Französisch und Spanisch.

Die HCCH wird in den kommenden Jahren das Internationale Privatrecht der Digital Tokens untersuchen. Bei diesen Vermögensgegenständen handelt es sich häufig um DLT-basierte Instrumente, bei denen in einem Token – einem Datensatz auf einer Blockchain – bestimmte Werte wie Kryptowerte und Zertifikate – gespeichert werden und übertragen werden können. Da ein Netzwerk, welches auf der Distributed Ledger Technologie (DLT) basiert, in der Regel keinen Belegenheitsort hat, sondern weltweit verteilt ist, und typischerweise nicht einem Staat zugeordnet werden kann, ist regelmäßig unklar, nach welchem Recht Rechtsfragen zu beantworten sind. Wird beispielsweise nach dem Recht von Brasilien, Polen oder Australien entschieden, ob ein Token privatrechtlich wirksam übertragen wurde, ob er Gegenstand einer Kreditsicherheit sein kann, wie er im Insolvenzfalle behandelt werden muss oder ob eine nationale Entscheidung darüber von Gerichten in anderen Staaten anerkannt werden kann?

Prof. Omlor und Prof. Skauradszun gehören in Deutschland zu den führenden Experten im Bereich der Digital Assets. Sie haben in mehreren Drittmittelprojekten zusammengearbeitet, dutzende, regelmäßig begutachtete Schriften hierzu veröffentlicht und wurden zuvor schon vom BMJ zu einem vergleichbaren Projekt bei UNIDROIT in Rom/Italien als die beiden deutschen Vertreter benannt. Beide Wissenschaftler sind bei den Konsultationen frei, beraten aber alle zentralen Weichenstellungen mit dem BMJ. Förmliche Stellungnahmen für die Bundesrepublik Deutschland gibt das BMJ ab.

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