Steuerlehre B.A. / LL.B. - dual

Bachelor of Arts (B.A.) / Bachelor of Laws (LL.B.)

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Duales Studium Steuerlehre B.A./LL.B.

Wir freuen uns, dass Sie sich für den dualen Bachelor-Studiengang Steuerlehre interessieren.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Aufbau und Ablauf dieses Studiengangs sowie weitere relevante Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und den Kooperations- und Praxispartnern.

Weiterführende Informationen zum dualen Studium an der Hochschule Fulda erhalten Sie hier.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Studiengang haben.

Vorlesung Light

Möchten Sie gerne wissen,  wie eine Vorlesung bei uns abläuft und sich ein eigenes Bild davon machen?
Dann schauen Sie sich doch gerne unser folgendes Video "Vorlesung Light"  an!

Studiengang

Name des Studiengangs und AbschlussbezeichnungSteuerlehre
Bachelor of Arts (B.A.)/Bachelor of Laws (LL.B.)
ZielgruppePersonen mit einer Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium, die ein Studium mit intensiven Praxisphasen kombinieren möchten
StudienzielNach dem Studium können Sie auf wissenschaftlicher Basis betriebswirtschaftliche und rechtliche Aufgaben mit steuerlichen Bezügen erkennen, analysieren und lösen.
StudienbeginnWintersemester 2023/2024
Studiendauer6 Semester 
LehrmethodenSeminaristischer Unterricht, Fallbearbeitung und Übungen, Planspiele und Exkursionen
UnterrichtsspracheDeutsch 
DozentenProfessorInnen des Fachbereichs Wirtschaft, anderer Fachbereiche und Hochschulen sowie Gastlehrende aus der Finanzverwaltung und Steuer- sowie Wirtschaftsprüfungskanzleien.
AkkreditierungDer Studiengang ist akkreditiert durch die Agentur AQAS

Profil und Ziele

Mit diesem Studium werden Sie auf Tätigkeiten in Steuerberatungskanzleien, Steuerabteilungen von Unternehmen und in der Finanzverwaltung vorbereitet. Sie studieren Steuern aus Sicht der Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft und erhalten damit eine breite, grundständige akademische Ausbildung.

Viel Abwechslung!
Sie lernen Steuern aus Sicht der Finanzwissenschaft zu betrachten: Durch Steuern werden die öffentlichen Haushalte finanziert. Die Steuerlast soll dabei gerecht verteilt werden. Durch bestimmte Besteuerungen kann der Staat zudem Anreize schaffen oder das Verhalten von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern steuern. Sie lernen, solche Ziele von Steuernormen zu erkennen und zu bewerten.

Steuern gehören zur Betriebswirtschaftslehre: Das externe Rechnungswesen berichtet vom Betriebsvermögen nicht nur für die Inhaber*Innen des Unternehmens und seine Gläubiger, sondern stellt auch die Vorbereitung für die Steuerbilanz. In der Betriebswirtschaftslehre wird nach optimalen Verhaltensweisen gesucht, um eine optimale Besteuerung zu erreichen, z.B. bei einem Grundstückskauf, bei der Unternehmensnachfolge oder bei einer Umstrukturierung im Unternehmen. Sie werden lernen, wie diese Ziele erreicht werden können, damit Sie in Ihrem Unternehmen der Geschäftsleitung passende Empfehlungen geben können.

Steuern gehören zur Rechtswissenschaft: Die Rechtswissenschaft bietet diejenigen Methoden an, um bestehende Steuernormen auslegen und neue Steuernormen entwickeln zu können. Dies beruht auf anerkannten Prinzipien, um vorhersehbare, gerechte Ergebnisse zu erreichen. In der Rechtswissenschaft beschäftigt man sich ferner mit dem Streit über Steuern und den außergerichtlichen sowie gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten. Sie lernen all dies, um mit den SteuerberaterInnen, den RechtsanwältInnen, der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten zusammenarbeiten zu können.

Vielfältige Möglichkeiten!
Mit einem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie ein Masterstudium aufnehmen. Ferner haben Sie die Grundlage für den weiteren Weg zum Steuerberaterexamen erreicht. Der Studiengang richtet sich damit insbesondere auch an Interessierte für die Prüfung zum*r Steuerberater*in, da im Anschluss an das Studium und drei Jahren Praxiserfahrung die Möglichkeit besteht, die Steuerberaterprüfung zu absolvieren, was mit einer dualen Berufsausbildung erst nach acht Jahren Praxistätigkeit (bzw. sechs Jahren mit Prüfung zum*r Steuerfachwirt*in) möglich ist.
 

Studieninhalte und Ablauf

Im ersten bis vierten Semester studieren Sie zunächst 13 Wochen in der Studienphase, nämlich jeweils fünf Module aus der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, dem Steuerrecht, dem externen Rechnungswesen und der Rechtswissenschaft. Sodann setzen Sie in jedem Semester mit der Praxisphase von 13 Wochen fort. Von diesen 13 Wochen werden beim Praxispartner acht Wochen als betriebliche Studienphase absolviert – hier überwiegt der Ausbildungscharakter –, sodann schließen sich fünf Wochen an, in denen die Studierenden beim Praxispartner mitarbeiten. 

Durch diesen regelmäßigen Wechsel haben Sie beides – eine akademische Ausbildung und den ständigen Kontakt zur Praxis.

Nach dem vierten Semester können Sie an der Steuerfachangestelltenprüfung der Steuerberaterkammer Hessen teilnehmen und damit schon innerhalb des Studiums einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangen. Damit verbessern Sie Ihre Position in den Kanzleien und können schon verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen.

Das fünfte Semester wird entweder als Berufspraktisches Studium bei einem Praxispartner oder als Auslandsstudium bei einer Partnerhochschule erbracht. Die Praxispartner können Ihnen damit einen Perspektivwechsel ermöglichen – beispielsweise wechseln Studierende aus der Finanzverwaltung für einige Zeit in Kanzleien und umgekehrt. Zudem kann Ihr Praxispartner besondere Schwerpunkte legen. Im Auslandsstudium können Sie eigene Schwerpunkte legen – auch schon mit Blick auf ein späteres Masterstudium. Beispielsweise können Sie weitere rechtswissenschaftliche Module belegen, wenn Sie mit einem rechtswissenschaftlichen Master fortsetzen möchten. Oder Sie belegen quantitative Fächer, weil Sie mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Master weiterstudieren möchten.

In der letzten Praxisphase wird beim Praxispartner die Bachelorarbeit geschrieben. Sie wählen den Schwerpunkt der Bachelorarbeit entweder im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder im Bereich Rechtswissenschaft. Sie werden – wie in jeder Praxisphase – von den Lehrenden der Hochschule unterstützt und bewertet. Mit diesem Schwerpunkt wählen Sie zugleich aus, ob Sie mit einem rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Grad abschließen möchten.

Studienplan:

1. Semester2. Semester3. Semester
Grundlagen der BetriebswirtschaftslehreKostenrechnung und ControllingGrundlagen der Volkswirtschaftslehre
MathematikHandelsbilanzrechtInvestition und Finanzierung
Finanzbuchführung    AO/FGO/SteuerstrafrechtJahresabschlussanalyse und Unternehmensbewertung
Einkommen- und LohnsteuerUnternehmensrecht IBilanzsteuerrecht
BGBEinkommen- und UmsatzsteuerBesteuerung von Körperschaften
Praxisphase I    Praxisphase II    Praxisphase III
4. Semester5. Semester6. Semester
Finanzwissenschaft    Auslandsstudium oder Berufspraktisches Studium    Digitalisierung in der Steuerberatung und Finanzverwaltung
IFRS- und KonzernrechnungslegungInternationales Steuerrecht und Steuerplanung
Verkehrsteuern, einschl. Vertiefung Umsatzsteuerrecht    Praxis der Bilanzierung und Besteuerung
Europa- und ArbeitsrechtRechtsformwahl und Besteuerung der Umwandlung
Besteuerung von PersonenunternehmenSpezielles Unternehmensrecht
Praxisphase IV    Praxisphase V    Praxisphase VI - Abschlussmodul

Zulassungsvoraussetzungen und Praxispartner

Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, FOS) und über die gesamte Dauer des Studiums einen Studienvertrag mit einem Praxispartner der Hochschule Fulda.
Praxispartner der Hochschule Fulda sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die mit der Hochschule Fulda einen Kooperationsvertrag über die Ausbildung von Studierenden des dualen Studiengangs Steuerlehre geschlossen haben. Praxispartner sind insbesondere Kanzleien, Unternehmen und Behörden der Finanzverwaltung.

Ablauf für BewerberInnen mit Studienvertrag mit einem Kooperationspartner

Wenn Sie das duale Studium in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner der Hochschule durchführen möchten, richten Sie im ersten Schritt eine schriftliche Bewerbung an einen oder mehrere Praxispartner. Die Bewerbung ist in der Regel ein Jahr vor Studienbeginn einzureichen. Die Bewerbungstermine können dort variieren - zum Teil werden Stellen bereits ein Jahr vor Studienbeginn ausgeschrieben, andere werden kurzfristig besetzt. Da der Studiengang erstmals im Oktober 2023 startet, sprechen Sie Praxispartner gerne auch noch im Herbst/Winter 2022 oder sogar Anfang 2023 an.

Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen bei vielen Praxispartnern ein Auswahlverfahren. Wer dieses Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, schließt mit dem Praxispartner einen Studienvertrag ab.

Im Anschluss an den Vertragsabschluss bewerben Sie sich im Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Studiengang Steuerlehre an der Hochschule Fulda. Der Studienvertrag muss hierbei in Kopie mit eingereicht werden. Informationen über die Bewerbungsfristen an der Hochschule finden Sie hier.
Sollten Sie Fragen zur Zulassung und Bewerbung haben setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner für duales Studium in Verbindung.

Lehre und Lehrende

Die Qualität des Studiums hängt neben den organisatorischen Rahmenbedingungen entscheidend von der didaktischen Fähigkeit der Lehrenden ab. Unser Team besteht aus erfahrenen Professoren und Professorinnen, Lehrkräften für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragten aus der Praxis. 

Wir bilden Sie im sogenannten seminaristischen Unterricht aus. Das bedeutet, dass wir mit Ihnen ständig im Austausch zu den einzelnen Themeninseln sind und eine reine Vorlesung eher der Ausnahmefall ist. Den Unterrichtsstoff üben wir mit Ihnen an Hand kleiner Beispiele, Fallstudien und teils mit eLearning-Aufgaben oder dem Einsatz von Software (z.B. Excel), damit Sie in Ihrer Praxisphase zügig mit echten Fällen umgehen können.

Die Unterrichtsmaterialien stellen wir Ihnen über die elektronische Plattform des Fachbereichs „eFBW“ zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei auch um eine Kommunikationsplattform zwischen Lehrenden und Studierenden.

Gegen Ende eines Semesters können Sie die Lehrveranstaltungen zur Qualitätssicherung evaluieren und damit auf die nächsten Module Einfluss nehmen.

Nach dem Studium

Nach dem Bachelorabschluss können Sie in Kanzleien, Unternehmen und der Finanzverwaltung tätig sein. Natürlich können Sie die Tätigkeit auch wechseln. Nach drei Jahren einschlägiger Praxiserfahrung können sie sich zur Steuerberaterprüfung anmelden. Das erfolgreiche Ablegen dieser Prüfung hat den Vorteil, dass Sie in einer Kanzlei zum Berufsträger werden und sich alternativ selbständig machen können.

Die Absolventinnen und Absolventen können alternativ unmittelbar mit einem Masterstudium fortsetzen, da der Bachelorabschluss trotz sechs Semestern auf 210 ECTS angelegt und damit ein sogenannter Intensivstudiengang ist. Geeignete Masterstudiengänge sind etwa der Master Accounting Finance Controlling (AFC) an der Hochschule Fulda oder wirtschafts- bzw. rechtswissenschaftliche Masterstudiengänge im Bereich der betrieblichen Steuerlehre (M.A./M.Sc.) bzw. des Steuerrechts (LL.M.).

Für die Finanzverwaltung, Kanzleien und Unternehmen

Die Behörden der Finanzverwaltung, Kanzleien und Unternehmen können ihren Nachwuchs aktiv fördern und in den Praxisphasen Schwerpunkte setzen, die passgenau zum späteren Tätigkeitsfeld sind.
Um Praxispartner der Studierenden werden zu können, schließen Sie mit der Hochschule zunächst einen Kooperationsvertrag, der die gemeinsame Durchführung des Studienprogrammes regelt.
Zusammen mit Ihnen als Praxispartner entwickeln wir den Studiengang kontinuierlich weiter. Sie können sich im Praxisbeirat engagieren und damit Impulse zu Fortentwicklung der Studieninhalte setzen.
Die Entsendung eines bzw. einer Studierenden in den dualen Studiengang Steuerlehre an die Hochschule Fulda kostet 200 Euro pro Studierenden und Monat. Bei der Entsendung mehrerer Studierender pro Praxispartner kann ein Staffelpreis vereinbart werden. 

Weitere Informationen zur Teilnahme am dualen Studium Steuerlehre erhalten Sie bei der Ansprechpartnerin für duale Studiengänge.

Fragen zum Bewerbungsprozess?

Bewerberservice

+49 661 9640-1420Gebäude 10
Bewerberservice +49 661 9640-1420
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag von 9.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Beratung zum dualen Studium

Janine Spring

Projektmitarbeiterin ProDual

Gebäude 31 , Raum 003
Janine Spring+49 661 9640-2817
Bürozeiten
Mo - Do: 9:00 -13:00 Uhr

Fragen zu Studieninhalten und -ablauf?

Prof. Dr.

Burkhard Hock

Allgemeine BWL, insbesondere Steuern und Wirtschaftsprüfung

Gebäude 30 , Raum 20
Prof. Dr.Burkhard Hock+49 661 9640-264
Sprechzeiten
Siehe eFBW

Fragen zu Studieninhalten und -ablauf?

Prof. Dr.

Dominik Skauradszun

Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Unternehmensrecht

Gebäude 30 , Raum 206
Prof. Dr.Dominik Skauradszun+49 661 9640-2960
Sprechzeiten
Siehe eFBW